Meine Tätigkeitsgebiete

Meine Tätigkeitsgebiete


Arbeitsrecht

Arbeitsvertragsrecht, Arbeitsverträge, Kündigungsschutz im Arbeitsrecht, einschließlich Arbeitsverhältnissen, Aufhebungs-und Abwicklungsverträge, Vertretung von Führungskräften; Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, Compliance: Beratung und Umsetzung von Konzepten, Unterstützung bei interner Aufklärung, etc.

Strafrecht

Verteidigungen, insbesondere Vermögensdelikte, Betrug, Untreue, Diebstahl, Unterschlagung, Nötigung, Straßenverkehrsrecht, Körperverletzungsdelikte.
Ich bearbeite keine Haftsachen, auch keine Untersuchungshaftmandate.

Meine Mandanten, die ich verteidige, sind in der Regel Normalbürger, die eher zufällig und aufgrund der Umstände mit dem Strafgesetz in Konflikt geraten sind. Serien-Intensiv- und Gewohnheitstäter vertrete ich in der Regel nicht.

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Opfervertretungen, insbesondere Nebenklagen

Abwehr von Psychoterror

Wir bieten Ihnen regelmäßig Schulungen und Workshops zu branchenrelevanten Themen. Unsere zertifizierten Trainer sind langjährige Experten auf Ihrem Gebiet und freuen sich immer darauf, mit unseren Kunden zusammenzuarbeiten.

Weitere Rechtsgebiete:


Straßenverkehrsrecht

Ehescheidungen


Meine Philosophie

Tätigkeitsgebiete:
Im Vordergrund meiner Tätigkeit steht die Lösung des rechtlichen Problems des Mandanten. Hierzu gehört es zunächst den Sachverhalt und die Ziele des Mandanten zu klären. Die Problemlösung ist höchst individuell, da jeder bei gleicher Problemstellung andere Prioritäten setzen kann. Der eine möchte möglichst schnell seine Ruhe und ist ggf. auch zu größeren Kompromissen bereit und ein anderer möchte sein gutes Recht ggf. über Gerichtsinstanzen hinaus durchsetzen. Deshalb ist es für mich wichtig, zunächst die Sach- und Rechtslage mit dem Mandanten zu besprechen und ihm den Rahmen sinnvoller rechtlicher Möglichkeiten zu erläutern. Wenn der Mandant seine rechtlichen Möglichkeiten kennt, kann er entscheiden, welchen Weg er gehen möchte.
Die nachfolgenden Rechtsgebiete sind ein Spektrum, auf dem ich langjährige Erfahrung habe. Allerdings bearbeite ich auch auf den nachfolgenden Tätigkeitsgebieten nicht alle in Betracht kommenden Mandate, sondern prüfe in jedem Einzelfall, ob das Mandat für meine Kanzlei in Betracht kommt und meine Mandatierung für den Mandanten Sinn macht. Ich nehme nur Mandate an, wenn ich der Meinung bin, mit meinen Fähigkeiten, Kenntnissen und zeitlichen Ressourcen dem Mandanten helfen zu können und teile dies dem Mandanten mit. Mir geht es nicht darum möglichst viele Mandate anzunehmen, sondern darum, die Mandate, die ich annehme, mit meinen Fähigkeiten, Kenntnissen und den zur Verfügung stehenden zeitlichen Ressourcen bestmöglich im Interesse des Mandanten zu bearbeiten. Hierzu gehört auch, dem Mandanten von Anfang an die aus meiner Sicht bestehende rechtliche Realität darzustellen, da ich weder falsche Hoffnungen wecken noch unberechtigte Ängste schüren möchte.
 
Arbeitsrecht
Arbeitsvertragsrecht, Arbeitsverträge, Kündigungsschutz im Arbeitsrecht, einschließlich Arbeitsverhältnissen, Aufhebungs-und Abwicklungsverträge, Vertretung von Führungskräften; Vertretung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern, Compliance: Beratung und Umsetzung von Konzepten, Unterstützung bei interner Aufklärung, etc.
 
Abwehr von Psychoterror:
Mobbing und Stalking
Umfassende Vertretung - auch für Prominente, VIP`s, aus Film, Fernsehen, Medien, Wirtschaft, Politik. Ggf. Kooperation mit versierten Sicherheitsexperten, aus den Bereichen Ermittlungen, Internetabwehr, Personenschutz etc.
 
Strafrecht
Verteidigungen, insbesondere Vermögensdelikte, Betrug, Untreue, Diebstahl, Unterschlagung, Nötigung, Straßenverkehrsrecht, Körperverletzungsdelikte.
Ich bearbeite keine Haftsachen, auch keine Untersuchungshaftmandate.
Meine Mandanten, die ich verteidige, sind in der Regel Normalbürger, die eher zufällig und aufgrund der Umstände mit dem Strafgesetz in Konflikt geraten sind. Serien-Intensiv- und Gewohnheitstäter vertrete ich in der Regel nicht.
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Opfervertretungen, insbesondere Nebenklagen
 
Straßenverkehrsrecht
Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen bei Straßenverkehrsunfällen;
Vertretung bei Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr
 
Familienrecht
Ehescheidungen, nach Möglichkeit einvernehmlich, um den Beteiligten Zeit, Geld und Nerven zu sparen. Sollte keine einvernehmliche Scheidung und Regelung der Folgesachen möglich sein, werden die Ansprüche der Mandantschaft gerichtlich geltend gemacht.
Eheverträge zur Regelung des Güterstandes und der Modalitäten bei Trennung und Scheidung. Grundsätzlich sollte jedes Ehepaar einen Ehevertrag haben, um sich bei einem etwaigen Scheitern der Ehe abzusichern und genau zu regeln, wer welche Rechte und Pflichten hat und wem was zusteht, soweit dies rechtlich regelbar ist.
 
Immobilien im Streit und Streitvermeidung bei Immobilien
Scheidungen, Trennungen und Erbfälle führen häufig zu Streitigkeiten um Immobilien. Hier ist es im Interesse aller Beteiligten wichtig, möglichst frühzeitig nach einvernehmlichen Regelungen zu suchen, um Teilungsversteigerungen oder Zwangsversteigerungen zu vermeiden. Aber auch für den unvermeidlichen Fall von Zwangsversteigerungen oder Teilungsversteigerungen ist oftmals rechtlicher Rat erforderlich. 
Oft geht es nicht nur um Fragen, wem gehört die Immobilie oder welche Anteile hieran haben Beteiligte, wer darf die Immobilie zu welchen Konditionen nutzen, sondern auch wie können die Beteiligten einvernehmlich eine Immobilie wirtschaftlich optimal verwerten. 
Auch ohne Konfliktfelder stellt sich oft die Frage, wie können Immobilien unter Berücksichtigung steuerlicher Gegebenheiten möglichst optimal übertragen werden, z.B. auf Kinder oder Ehepartner.
Da es bei Immobilien oftmals um erhebliche Werte geht, ist rechtliche Beratung meist erforderlich, um Nachteile zu vermeiden. 
Im Vorfeld können Ehe- und/Erbverträge spätere Konflikte vermeiden helfen und bei akuten Problemen und Konflikten ist es wichtig, sich nicht von negativen Emotionen leiten zu lassen, sondern professionell vorzugehen und möglichst für alle Beteiligten außergerichtlich rechtlich und wirtschaftlich sinnvolle Lösungen anzustreben.
Früher anwaltlicher Rat kann vielfach helfen, Fehlentscheidungen zu vermeiden. Hierzu kann auch gehören, mit versierten Experten aus den Tätigkeitsbereichen Immobilienmakler, Zwangsvollstreckung sowie Teilungsversteigerung etc. zu kooperieren.

Effizienz

Zeit ist Geld – auch für meine Mandanten. Deshalb arbeiten ich gerne mit meinen Mandanten zusammen, damit schnell und effektiv die für den Mandanten richtigen Lösungen gefunden werden.

Faire Preise

Transparente Preise sind die Grundlage für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit. Deshalb erkläre ich Ihnen gerne, mit welchen voraussichtlichen Kosten Sie rechnen müssen, soweit man dies bei rechtlichen Auseinandersetzungen prognostizieren kann. Bei gesetzlicher Abrechnung wird nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz in seiner jeweiligen Fassung abgerechnet. Dies bedeutet, dass in Zivilverfahren in der Regel nach dem Streitwert abgerechnet wird.
Bei Vergütungsvereinbarungen erfolgt die Abrechnung mit Stundenhonorarvereinbarung minutengenau abgerechnet. Derzeit beträgt mein Stundensatz € 300,00 pro Stunde einschließlich gesetzlicher Mehrwertsteuer, derzeit 19 %.

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