Dienstleistungsinformationen gemäß DL-InfoV

Informationen gemäß der Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung (DL-InfoV)

1. Name, Anschrift und Kontaktdaten des Dienstleistungserbringers

Rechtsanwalt Dr. iur. Thomas Etzel
Goethestraße 68
80336 München
Deutschland

Telefon: +49 (0)89 543 70 410
Telefax: +49 (0)89 543 70 411
E-Mail:
ra@dr-etzel.de

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer gemäß § 27a UStG: DE113660575

Die anwaltliche Tätigkeit wird in einer selbstständigen Einzelkanzlei ausgeübt.

2. Berufsbezeichnung, Zulassung und zuständige Rechtsanwaltskammer

Die gesetzliche Berufsbezeichnung lautet „Rechtsanwalt“. Sie wurde in der Bundesrepublik Deutschland verliehen.

Rechtsanwalt Dr. Thomas Etzel ist in der Bundesrepublik Deutschland zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und Mitglied der Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München.

Zuständige Rechtsanwaltskammer und Berufsaufsicht:

Rechtsanwaltskammer für den Oberlandesgerichtsbezirk München
Tal 33
80331 München

Telefon: +49 (0)89 532944-0
Telefax: +49 (0)89 532944-28
E-Mail:
info@rak-m.de
Internet: https://www.rak-muenchen.de

3. Berufsrechtliche Regelungen

Die anwaltliche Berufsausübung unterliegt insbesondere folgenden berufsrechtlichen Regelungen:

  • Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
  • Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
  • Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
  • Fachanwaltsordnung (FAO), soweit einschlägig
  • Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE), soweit einschlägig
  • Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG), soweit einschlägig

Die jeweils geltenden Fassungen dieser Vorschriften sind über die Bundesrechtsanwaltskammer abrufbar:

https://www.brak.de/anwaltschaft/berufsrecht/allgemeine-informationen/

4. Wesentliche Merkmale der anwaltlichen Dienstleistungen

Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Thomas Etzel erbringt anwaltliche Dienstleistungen in Form der rechtlichen Beratung sowie der außergerichtlichen und gerichtlichen Interessenvertretung.

Art und Umfang der anwaltlichen Tätigkeit richten sich nach dem jeweiligen Mandatsauftrag und den gesetzlichen sowie berufsrechtlichen Bestimmungen.

Die Bearbeitung eines Mandats erfolgt unabhängig, eigenverantwortlich und unter Beachtung der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht.

Vor Mandatsübernahme wird insbesondere geprüft, ob rechtliche oder berufsrechtliche Hinderungsgründe, insbesondere Interessenkonflikte, bestehen.

Ein Mandatsverhältnis kommt erst durch die Annahme des Mandats zustande. Die bloße Kontaktaufnahme oder Übersendung von Unterlagen begründet noch kein Mandatsverhältnis.

Eine Garantie für den Eintritt eines bestimmten rechtlichen oder wirtschaftlichen Erfolgs wird nicht übernommen. Die gesetzlichen Rechte der Mandantschaft bleiben hiervon unberührt.

5. Berufshaftpflichtversicherung

Für die anwaltliche Tätigkeit besteht eine Berufshaftpflichtversicherung gemäß § 51 BRAO bei:

[Vollständige Firmierung des Versicherers gemäß aktueller Police: R+V Versicherung AG oder R+V Allgemeine Versicherung AG]

Raiffeisenplatz 1
65189 Wiesbaden
Deutschland

Räumlicher Geltungsbereich des Versicherungsschutzes:

[Hier ist die genaue Beschreibung des räumlichen Geltungsbereichs einschließlich etwaiger territorialer Einschränkungen und Ausschlüsse aus der aktuellen Versicherungsbestätigung einzufügen.]

6. Anwaltliche Vergütung

6.1 Allgemeine Vergütungsgrundsätze

Die Vergütung anwaltlicher Dienstleistungen richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) oder nach einer im jeweiligen Einzelfall wirksam getroffenen Vergütungsvereinbarung.

Die gesetzlichen Gebühren können insbesondere vom Gegenstandswert, dem Umfang und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit sowie den einschlägigen Gebührentatbeständen abhängen.

Daneben können im gesetzlich zulässigen Umfang Stundenhonorare, Pauschalhonorare oder sonstige Vergütungsmodelle vereinbart werden.

Für Vergütungsvereinbarungen gelten die gesetzlichen Anforderungen, insbesondere § 3a RVG.

6.2 Stundenhonorar

Der regelmäßig zugrunde gelegte anwaltliche Stundensatz beträgt:

300,00 € netto zuzüglich 19 % Umsatzsteuer, mithin 357,00 € brutto je Stunde.

Die Vereinbarung eines Stundenhonorars erfolgt im jeweiligen Mandatsverhältnis unter Beachtung der gesetzlichen Form- und Wirksamkeitsanforderungen.

Soweit eine zeitabhängige Vergütung vereinbart wird, erfolgt die Abrechnung entsprechend den getroffenen Vereinbarungen auf Grundlage des angefallenen und dokumentierten Zeitaufwands.

Für einzelne Mandate können abweichende Vergütungsregelungen getroffen werden.

6.3 Erstberatung

Für ein erstes anwaltliches Beratungsgespräch wird regelmäßig ein Honorar von

190,00 € netto zuzüglich 19 % Umsatzsteuer, insgesamt 226,10 € brutto,

vereinbart.

Die Vergütung setzt eine entsprechende Vereinbarung beziehungsweise eine gesetzliche Vergütungsgrundlage voraus.

Für die Beratung von Verbrauchern gelten die Bestimmungen des § 34 RVG.

Wird mit einem Verbraucher keine Vergütungsvereinbarung getroffen, darf die Gebühr für ein erstes Beratungsgespräch gemäß § 34 Abs. 1 RVG grundsätzlich 190,00 € zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer nicht überschreiten.

Im Falle einer anschließenden Mandatierung richtet sich die Anrechnung einer Beratungsvergütung nach § 34 Abs. 2 RVG sowie einer gegebenenfalls getroffenen wirksamen Vereinbarung.

6.4 Vergütung nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Soweit keine abweichende wirksame Vergütungsvereinbarung getroffen wurde, bestimmt sich die Vergütung nach den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften.

Bei einer gegenstandswertabhängigen Berechnung wird die Vergütung grundsätzlich anhand des Gegenstandswerts und der jeweils anfallenden gesetzlichen Gebühren ermittelt.

In Angelegenheiten mit Betragsrahmengebühren oder anderen gesetzlichen Vergütungsregelungen gelten die dafür vorgesehenen Bemessungsgrundlagen.

Auf Anfrage werden vor Mandatsübernahme die voraussichtlichen Vergütungsgrundlagen erläutert, soweit dies anhand des bekannten Sachverhalts möglich ist.

6.5 Erstattung anwaltlicher Vergütung durch Dritte

Die Vereinbarung eines Stunden- oder Pauschalhonorars bedeutet nicht, dass die vereinbarte Vergütung im Falle des Obsiegens vollständig von der Gegenseite, einem sonstigen Verfahrensbeteiligten oder der Staatskasse erstattet wird.

Die Erstattungspflicht Dritter richtet sich nach den jeweils einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen und kann auf die gesetzliche Vergütung beschränkt sein.

Entsprechendes gilt für die Kostenübernahme durch Rechtsschutzversicherungen, soweit deren vertragliche Regelungen keine weitergehende Deckung vorsehen.

6.6 Vorschüsse, Auslagen und Fremdkosten

Nach Maßgabe des § 9 RVG können angemessene Vorschüsse auf entstandene und voraussichtlich entstehende Gebühren und Auslagen angefordert werden.

Zusätzlich zur anwaltlichen Vergütung können insbesondere Gerichtsgebühren, behördliche Gebühren, Sachverständigenkosten, Reise- und sonstige Auslagen entstehen.

Die Berechnung richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und den im Einzelfall wirksam getroffenen Vereinbarungen.

7. Allgemeine Vertragsbedingungen und Interessenkonflikte

Soweit im Einzelfall Allgemeine Mandatsbedingungen, Vergütungsvereinbarungen oder sonstige vorformulierte Vertragsbedingungen verwendet werden, werden diese der Mandantschaft rechtzeitig vor Vertragsschluss zugänglich gemacht.

Dies gilt auch für etwaige Vereinbarungen über das anwendbare Recht oder den Gerichtsstand.

Die anwaltliche Tätigkeit unterliegt den gesetzlichen und berufsrechtlichen Bestimmungen zur Vermeidung widerstreitender Interessen.

Eine Vertretung widerstreitender Interessen erfolgt nicht, soweit sie gesetzlich oder berufsrechtlich untersagt ist.

Die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht bleibt uneingeschränkt bestehen.

8. Außergerichtliche Streitbeilegung

Bei vermögensrechtlichen Streitigkeiten aus einem Mandatsverhältnis besteht unter den gesetzlichen und satzungsmäßigen Voraussetzungen die Möglichkeit, die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft anzurufen.

Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft
Rauchstraße 26
10787 Berlin

Telefon: +49 (0)30 2844417-0
Internet:
https://www.schlichtungsstelle-der-rechtsanwaltschaft.de/

Die Schlichtungsstelle der Rechtsanwaltschaft ist eine unabhängige Einrichtung zur außergerichtlichen Beilegung von Streitigkeiten zwischen Rechtsanwälten und ihren Mandanten.

Die Durchführung eines Schlichtungsverfahrens richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen und der Verfahrensordnung der Schlichtungsstelle.

Erklärung zur Teilnahme an Verbraucherschlichtungsverfahren gemäß § 36 VSBG:

Ich bin zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nicht gesetzlich verpflichtet und nicht allgemein bereit.

Eine hiervon abweichende Entscheidung im konkreten Einzelfall bleibt vorbehalten.

9. Weitere Informationen

Weitere Angaben zur Kanzlei, zur anwaltlichen Berufsausübung und zu den gesetzlichen Pflichtinformationen finden sich im Impressum dieser Website.

Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten sind in der gesonderten Datenschutzerklärung enthalten.

Die vorstehenden Informationen dienen der Erfüllung der gesetzlichen Informationspflichten. Individuelle vertragliche Vereinbarungen und zwingende gesetzliche Bestimmungen bleiben unberührt.

Stand: Oktober 2026









 

 



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